Cybersicherheitsrat Deutschland e.V.
aktualisiert: 2022-11-17
In Folge eines Beitrags des ZDF Magazin Royale vom 7. Oktober 2022 geriet der Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. (erneut) in den Fokus medialer Aufmerksamkeit.
Mitgliedschaft “Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.”
Da auf der Mitgliederseite des Vereins einige Logos und Namen von Bund, Ländern und Städten gelistet waren, habe ich diese um Dokumente zu den Anträgen und Aufnahmeverfahren gefragt.
- Anfrage 08.10.2022 an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Anfrage 08.10.2022 an die Kleinstadt Wittstock/Dosse
- Anfrage 08.10.2022 an die Stadt Frankfurt am Main
- Anfrage 08.10.2022 an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Die erste Antwort kam am 20.10.2022 aus dem Innenministerium von Baden-Württemberg. Diese stellten klar, das nicht das Ministerium beigetreten war, sondern der Leiter des damaligen Referats “Cybersicherheit”. Da die Mitgliedschaft nur als “assoziiertes Mitglied” angetreten wurde sind keine Kosten entstanden, eine Freigabe für das Logo wurde nicht erteilt.
Die Staatskanzlei hat am 12.10.2022 argumentiert die Anfrage wäre abzulehnen weil sie nicht per Fax kam, da Fragdenstaat sich dieser Argumentation allerdings bewusst ist, wurde die Anfrage parallel auch per Fax gesendet, was ich per Sendebericht nachweisen konnte. Allerdings wurde am 03.11.2022 der Antrag abschließend abgelehnt, da es keine Informationen dazu gibt.
Sowohl die Stadt Frankfurt, als auch Wittstock/Dosse haben nie geantwortet.
Schreiben an Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. bzgl Namensführung
In einer kleinen Anfrage des Bundestags vom 08.11.2019 wurde auf ein Schreiben vom Bundesministerium des Innern und für Heimat an den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. verwiesen, in dem der Verein aufgefordert wurde bei der Namensführung immer auf das e.V. zu achten.
Zwei Wochen später wurde das Dokument übersendet. In diesem wurde der Verein am 27.06.2019 ermahnt nicht den irreführenden Eindruck entstehen zu lassen, das er sich um eine staatliche Stelle handeln würde. Außerdem wurde offenbar bereits 2012 mit dem damaligen Präsident des Vereins Arne Schönbohm vereinbart immer den Zusatz e.V. das keine Verwechselung mit dem Nationalen Cyber-Sicherheitsrat erfolgen kann.
Beschluss und Schreiben zu Cybersicherheitsrat Deutschland e.V.
In einem Artikel im Spiegel aus 2015 wurde außerdem ein Brief vom 27. Mai 2015 an die Chefs von fünf Sicherheitsbehörden des Bundes erwähnt. Diesen, sowie mögliche Aufzeichnungen zu dem Beschluss von 2012, habe ich daher angefragt.
Einen förmlichen Beschluss gab es 2012 nicht, daher konnten dazu keine Unterlagen übersendet werden. In dem Schreiben aus 2015 wurden die Sicherheitsbehörden über eine Empfehlung zum Umgang mit dem Verein in Kenntnis gesetzt. Hierbei wurde erneut eine klare Abgrenzung empfohlen und von Unterstützungen bei Veranstaltungen abgeraten.